Oktober 2024
Aktuelles, Fraktionsberichte, Ratsarbeit

Oktober 2024

Die Vorlage zur Reform der Grundsteuer ist einer der wesentlichen Punkte der nächsten Ratssitzung im öffentlichen Teil. Die Grundsteuerreform war notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt hat. Die alten Berechnungsgrundlagen stammten aus den 1960er Jahren und führten laut Urteil zu Ungleichheiten bei der Besteuerung von Grundstücken. Um eine gerechtere und zeitgemäße Besteuerung zu gewährleisten, musste die Grundsteuer neu geregelt werden. Die Reform zielt darauf ab, aktuelle Werte und faire Besteuerungskriterien zu etablieren, die den heutigen Marktbedingungen besser entsprechen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Gesetzgebung zur Reform der Grundsteuer außerhalb des Einflussbereichs unserer Gemeinde liegt. Unsere Rolle beschränkt sich auf die Umsetzung der vorgegebenen Regelungen, wobei wir hier einen gewissen Handlungsspielraum haben. Wir unterstützen den Vorschlag der Verwaltung, den einheitlichen Hebesatz der Grundsteuer zugrunde zu legen. Dieser Vorschlag hat zwei wesentliche Vorteile:

  1. Rechtssicherheit: Der einheitliche Hebesatz ist laut Expertenmeinung rechtlich weniger angreifbar und bietet somit eine höhere Sicherheit für unsere Gemeinde.
  2. Verwaltungsaufwand: Die Anwendung eines einheitlichen Hebesatzes reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Dies ermöglicht eine effizientere und kostengünstigere Umsetzung der Reform.
    Da es sich um einen aufwandsneutralen Hebesatz handelt, bleibt das Gesamtsteueraufkommen für die Gemeinde unverändert. Es wird in Summe nicht mehr eingenommen als bisher.
    Wir sind der Überzeugung, dass dieser Ansatz die beste Lösung für unsere Gemeinde darstellt und sowohl den rechtlichen als auch den verwaltungsmäßigen Anforderungen gerecht wird.
    Eine weitere Vorlage betrifft die Umwandlung der MVZ Wettringen GmbH in eine gGmbH. Dieser Schritt ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Erstens unterstreicht sie den gemeinnützigen Charakter der medizinischen Versorgung vor Ort und fördert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Einrichtung. Zweitens bietet die gGmbH steuerliche Vorteile, wie die Befreiung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer, was die Wirtschaftlichkeit und finanzielle Stabilität des Versorgungszentrums stärkt. Drittens wird der Verwaltungsaufwand durch haushaltsrechtliche Erleichterungen reduziert, wodurch die Effizienz gesteigert wird. Eine gute Gesundheitsversorgung vor Ort ist essenziell für das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Bevölkerung. Die Umwandlung in eine gGmbH stellt sicher, dass diese Versorgung nachhaltig und finanziell abgesichert bleibt, während gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert werden.
    Zur Einbringung des Haushalts 2025 durch den Bürgermeister möchten wir betonen, dass der Haushaltsentwurf in den kommenden Wochen intensiv beraten werden muss. Wir rechnen damit, dass es einige Herausforderungen geben wird, den Haushalt ausgeglichen und zukunftsorientiert aufzustellen. Trotz einer teilweise allgemein schwierigen Situation stehen einige wesentliche Projekte an, die für die Entwicklung Wettringens von großer Bedeutung sind. Diese Projekte sind entscheidend, um unsere Gemeinde weiter voranzubringen und die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Es erfordert gemeinsames Engagement und sorgfältige Planung, um die Balance zwischen finanzieller Stabilität und notwendiger Investition zu finden.