Ab 2019 muss die Gemeinde Wettringen die Konzessionsverträge für Strom, Gas und Wasser, die eine wichtige Einnahmequelle für den Gemeindehaushalt darstellen, neu vergeben. Die Ausschreibung hierfür muss Anfang 2017 auf den Weg gebracht werden. Die möglichen Handlungsoptionen, von der klassische Ausschreibung bis zur vollständigen Rekommunalisierung der Energienetze, für die Gemeinde wurden auf der Fraktionssitzung der UWG Wettringen ausführlich und intensiv diskutiert. Die UWG befürwortet es, zunächst die Konzessionsverträge klassisch über 20 Jahre auszuschreiben, aber ein Sonderkündigungsrecht für die Gemeinde zu einem bestimmten Zeitpunkt in die Verträge aufzunehmen. Bis zu dem Zeitpunkt des Sonderkündigungsrechtes hätte die Gemeinde Wettringen dann Zeit, abzuklopfen ob die Möglichkeit besteht mit anderen Gemeinden im Kreis Steinfurt ein Gemeindewerk zu gründen und dann die Energienetze selbst durch das mögliche Gemeindewerk zu betreiben. Wenn sich keine Möglichkeit für eine Kooperation ergeben sollte ergibt sich für die Gemeinde Wettringen kein Nachteil, da das Sonderkündigungsrecht nicht angefasst wird und der Vertrag regulär weiterläuft.
Die Liste von über 60 Interessenten für einen Bauplatz zeigt, dass in Wettringen ein großer Bedarf besteht. Aus diesem Grund sollten wir schnell die entsprechenden Beschlüsse fassen, um die Erschließung des Baugebiets „Albert-Schweitzer-Sportplatz“ voranzubringen. Die Straßenbenennung für das Wohnbaugebiet in „Albert-Schweitzer-Straße“ findet in der UWG Fraktion Zustimmung. Im Zuge der Erschließung des Wohnbaugebiets sollte aber möglichst darauf geachtet werden, dass für den Sportverein zeitnah der Bau des Ersatzspielfeldes erfolgt, um die Engpässe beim so gering wie möglich zu halten.