Die UWG Wettringen beantragt zum Haushaltsentwurf 2016:
1. Erweiterung eines Ziels:
Die UWG Wettringen beantragt konkret das nachfolgend genannte Ziel zu er-
weitern:
1. Ergänzung Ziel 1:
[…] Zur Ortsentwicklung gehört auch die weitere Belebung und
Attraktivierung des Ortes. Die Aufenthaltsfunktion des Dorfplatzes ist im
Rahmen dieser Aufgabe zu verbessern.
An der Ideenfindung zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Dorf-
platzes sollen die Bürgerinnen und Bürger aus Wettringen beteiligt werden.
Begründung:
Die Gemeinde ist in den letzten Jahren beim Thema Demografischer
Wandel oder Klimaschutz den Weg eingeschlagen die Wettringer Bevölke-
rung stärker zu beteiligen. Die Bürgerbeteiligung ist in Wettringen bisher
sehr gut angenommen worden. Aus diesem Grund sollten bei dem zentra-
len Thema Dorfplatzumgestaltung die Bürgerinnen und Bürger erneut in
den Prozess der Ideenfindung mit eingebunden werden.
2. Anpflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen in der Gemeinde Wettringen
Wir beantragen im Jahr 2016 verstärkt Anpflanzungs- und Begrünungsmaß-
nahmen in der Gemeinde Wettringen zu prüfen und durchzuführen. Dieses
soll insbesondere durch die zwei nachfolgend beschriebenen Projekte reali-
siert werden:
a) Anlegen einer Streuobstwiese auf einer gemeindeeigenen Fläche an der
„Aawiese“ in 2016
Wir schlagen hierfür eine Fläche an der „Aawiese“ vor: Wenn man vom Sport-
zentrum kommend über den vorhandenen Radweg auf die Fahrradbrücke
über die Aa zufährt, liegt auf der linken Seite des Radweges eine Fläche, die
durch den Radweg von der restlichen großen „Aawiese“ abgetrennt ist. Diese
Fläche würde sich gut für eine Streuobstwiese eignen. Die Anpflanzung könn-
te über das Budget 13.01 „öffentliches Grün“ finanziert werden.
b) Bepflanzung von Uferteilbereichen an Aa- und Vechte
Die Gemeinde Wettringen sollte in 2016 anstreben Uferteilbereiche an Aa und
Vechte zu bepflanzen. Hierbei sollte es sich nicht um Bepflanzungen im Rah-
men von Ausgleichsmaßnahmen handeln, sondern um Initativbepflanzungen
zur Verbesserung der ökologischen Qualität der Gewässer. Insbesondere soll
die Bepflanzung an gemeindeeigenen Grundstücken erfolgen. Zudem soll die
Gemeinde mit dem für die beiden Gewässer zuständigen Bodenverband
„Vechte und Steinfurter Aa“ sowie der Unteren Wasserbehörde (Kreis Stein-
furt) Gespräche führen in welchen Bereichen weitere Anpflanzungen möglich
sind.
Darüber hinaus soll die Gemeinde Wettringen in der nächsten planmäßigen
Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses im Jahr 2016 über die bereits
durchgeführten Maßnahmen und noch geplanten Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Gewässerqualität im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie an Aa und
Vechte berichten.
Begründung:
Anpflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen tragen enorm zur Verbesserung
der ökologischen Qualität bei.
Streuobstwiesen sind Teil der historisch gewachsenen Kulturlandschaft im
Münsterland und sind für das Landschaftsbild prägend. Daneben gehören sie
zu den artenreichsten Lebensräumen in Deutschland. Im Bereich der Ge-
meinde Wettringen gibt es derzeit nur an der Rothenberger Straße öffentlich
zugängliche Obstbäume für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Lage der beantragten Streuobstwiese an der „Aawiese“ wäre günstig an
einem Radweg zum Sportplatz gelegen, direkt im Bereich von mehreren
Wohngebieten.
Durch die Streuobstwiese an der Stelle kommt es zu keiner Beeinträchtigung
der 1. Maiparty. Die „Aawiese“ kann weiterhin in vollem Umfang für die Party
genutzt werden.
Die Bepflanzungen von Gewässern dienen der ökologischen Verbesserung,
der Wiederherstellung der strukturellen Vielfalt und der Lebensraumvielfalt
und führen zudem einer Belebung des Landschaftsbildes.
Der Ansatz der Haushaltsstelle „öffentliches Grün“ von 1.000 Euro (vgl. Er-
gebnisplan 13 – 53180000 – 36.000.71800, S. 70; Finanzplan 14 – 73180000 –
36000.71800, S. 89) ist weder in 2014 noch in 2015 in Anspruch genommen
worden. Dies deutet darauf hin, dass im Bereich Begrünungs- und Umwelt-
maßnahmen ein gewisser Rückstau in Wettringen besteht und in 2016 ver-
stärkte Anpflanzungs- und Begrünungsmaßnahmen durchgeführt werden soll-
ten. Hierfür ist die genannte Haushaltsstelle auf 5.000 Euro zu erhöhen. Die
Erhöhung könnte z. B. durch eine gleichzeitige Anhebung des Gewerbesteu-
eransatzes ausgeglichen werden.
3. Aufstellung eines Programms zur Förderung von Anschaffungen bei
Vereinen, die Jugendarbeit leisten in 2016
Wir beantragen für das Jahr 2016 die Anschaffung von Gebrauchsgegenstän-
den für die Jugendarbeit durch Vereinen, die Jugendarbeit leisten mit einem
Fördertopf von 10.000 € zu unterstützen. Die entsprechenden Vereine können
demnach einen Antrag an die Gemeinde auf Förderung von bestimmten Ge-
genständen stellen (z. B. Anschaffung von Bällen, Spielgeräten, Medien, Zel-
ten o. ä.). Die Richtlinien der Förderung könnten sich hierbei an den entspre-
chenden Richtlinien des Kreises orientieren.
Die Finanzierung des Fördertopfes könnte z. B. durch eine Anhebung des An-
satzes für die Gewerbesteuer erfolgen.
Begründung:
In Wettringen wird seit Jahren hervorragende Arbeit im Bereich der Jugendar-
beit geleistet. Dieser Einsatz durch unzählige Helferinnen und Helfer ist enorm
wichtig und eine wichtige Säule im Zusammenleben in der Gemeinde. Es führt
zudem dazu, dass Kinder und Jugendliche frühzeitig an ehrenamtliche Arbeit
herangeführt werden und diese dann auch später im Erwachsenenalter fort-
setzen. Die Gemeinde Wettringen fördert seit Jahren die Jugendarbeit. Auch
im vorliegenden Haushaltsplan sind hierfür wieder Mittel bereitgestellt. Vor
dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren gestiegenen Anforderungen
an Betreuer sowie der großen Zahl an Kindern und Jugendlichen, die in den
Vereinen aktiv sind, halten wir eine, über die gemachten Ansätze hinaus ge-
hende, zusätzliche Unterstützung der Vereine für sinnvoll.
4. Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen in Wettringen
Wir beantragen zur Förderung der beruflichen Integration von Flüchtlingen im
Jahr 2016 5.000 € durch die Gemeinde Wettringen zur Verfügung zu stellen.
Die Finanzierung der Fördersumme könnte z. B. durch eine Anhebung des
Ansatzes für die Gewerbesteuer erfolgen. Der Einsatz der finanziellen Mittel
soll möglichst in Zusammenarbeit zwischen dem Sozialamt der Gemeinde
Wettringen und der Initiative „Welcome to Wettringen“ erfolgen.
ben. Um den Menschen eine langfristige Perspektive zu bieten und die Chan-
ce, die eigene Qualifikation zu zeigen, sollte die Gemeinde Wettringen zur be-
ruflichen Integration zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.
5. Anfrage
Eine der größeren Investitionsmaßnahmen im Jahr 2016 stellt die Sanierung
der Haddorfer Straße dar. Zu Beginn dieser Straße befindet sich eine prägen-
de Allee, darüber hinaus befinden sich im weiteren Verlauf auch Bäume direkt
an der Straße. Ist geplant im Rahmen der Straßensanierung Bäume zu fällen?