März 2025

Die von Thyssengas geplante Wasserstoffleitung „Emsbüren-Dorsten“ soll einen Beitrag zur Energiewende in unserem Land leisten. Auch das Wettringer Gemeindegebiet ist Teil der Planungen. Im Rahmen einer Raumverträglichkeitsprüfung sollen die Auswirkungen auf Natur und Landschaft umfassend untersucht werden. Zusätzlich sind weitere Trassen für Stromleitungen auf unserem Gemeindegebiet vorgesehen. Hierbei ist es aus Sicht der UWG unerlässlich, eine koordinierte Planung sicherzustellen, um Konflikte zu minimieren und eine effiziente Nutzung der verfügbaren Flächen zu gewährleisten. Aktuell entsteht der Eindruck, dass die Planung der Maßnahmenträger nicht aufeinander abgestimmt ist, sondern isoliert erfolgt. Dies birgt das Risiko von Einschränkungen für unsere Gemeinde, die Grundstückseigentümer sowie für Natur und Landschaft. Eine übergreifende, strategische Betrachtung der Maßnahmen würde dazu beitragen, die Belastungen zu reduzieren und die Ziele der Energiewende effizient umzusetzen. Der Verwaltungsvorschlag, ein Bündelungsgebot für die Trassen zu verlangen, wird daher von uns ausdrücklich unterstützt. Dieses Bündelungsgebot sollte mit Nachdruck bei den Maßnahmenträgern eingefordert werden, um eine umfassende und abgestimmte Planung sicherzustellen.

In der nächsten Ratssitzung wird sich der Gemeinderat mit einer Vielzahl von Planungsanpassungen und Änderungen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen befassen. Den vorgelegten Entwürfen stimmen wir grundsätzlich zu. Gleichzeitig möchten wir die Diskussion über die zukünftige Bebauung auf unserem Gemeindegebiet fortsetzen. Ziel muss es sein, Wohnraum bedarfsgerecht zu gestalten und dabei neue Wege zu denken. Das klassische Einfamilienhaus wird auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen, doch es gibt zunehmend Nachfrage nach alternativen Wohnformen. Alleinstehende, Paare ohne oder mit erwachsenen Kindern haben häufig andere Anforderungen an ihren Wohnraum, möchten aber dennoch Eigentum erwerben. Neben traditionellen Wohnformen wie Einfamilienhäusern sollten wir auch moderne Konzepte fördern, um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. „Tinyhäuser“ als kleine Wohneinheiten für ein bis zwei Personen sowie Mehrfamilienhäuser, etwa im genossenschaftlichen Modell, könnten sinnvolle Ergänzungen darstellen. Auch in klassischen Einfamilienhausgebieten könnten Doppel- oder Reihenhäuser ein zusätzliches Angebot schaffen, das angesichts der aktuell hohen Baukosten den Erwerb von Wohneigentum für Privatpersonen erleichtert. Auch der in vielen Wohngebieten bereits eingeleitete Generationswechsel sollte im Auge behalten werden, um Leerstände zu vermeiden. Eine Vermischung von mehrstöckigen Mehrfamilienhäusern in Gebieten mit klassischer Einfamilienhausbebauung sehen wir kritisch, da sie den Charakter dieser Gebiete stark verändern könnte. Eine bauliche Verdichtung bleibt zwar unverzichtbar und sinnvoll, sollte jedoch mit Augenmaß erfolgen, um den einzigartigen Charakter unserer Einfamilienhausgebiete zu bewahren.

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