Die UWG befürwortet die Änderungen der Bebauungspläne im Bereich Welberger Damm sowie auf dem Tie- Esch. Die Gemeinde Wettringen ist für Jung und Alt ein attraktiver Ort zum Leben. Es ist wichtig, dass wir weiterhin die Rahmenbedingungen schaffen, dass das Wohnen in allen Lebensphasen möglich ist. Hierfür ist es auch notwendig über die Ausgestaltung von Bebauungsplänen den Charakter unserer Siedlungen zu gestalten. Bei beiden Wohngebieten handelt es sich um klassischen Einfamilien- bzw. Mehrgenerationengebiete. Durch die Änderung der Bebauungspläne bleibt auch zukünftig dieser Charakter erhalten.
Bei der Vergabe von neuen Baugrundstücken wird seit 2020 ein Kriterienkatalog zu Grunde gelegt. Aufgrund der Erfahrungen der ersten Jahre, sollen zwei Zugangsvoraussetzungen für die Bewerbung um Baugrundstücke nachgeschärft werden. Die Anhebung der Frist zur Vergabe von Baugrundstücken von 18 auf 25 Jahre findet die Zustimmung der UWG. Potenzielle Bewerber dürfen dabei mindestens 25 Jahren kein Baugrundstück von der Gemeinde Wettringen erworben haben, bevor ein erneuter Erwerb möglich ist. Auch die Konkretisierung der Bewertung von vorhandenem Wohneigentum hinsichtlich der Eignung für die weitere Familienplanung findet dabei die Zustimmung.
Die UWG ist der Meinung, dass darüber hinaus keine Anpassung der Gewichtung von Vergabekriterien erfolgen sollte. Generell sollten Rat bzw. die Verwaltung einer Diskussion zur Anpassung grundsätzlich offen gegenüberstehen. Die Vergabekriterien brauchen wie viele andere Vorgaben eine regelmäßige Prüfung auf Aktualität und Relevanz.
Es ist aus unserer Sicht aber zunächst wichtig eine längerfristige Verbindlichkeit der Vergabekriterien für potenzielle Bewerber zu schaffen, damit Planungssicherheit für die Bewerber besteht. Interessenten sollten nicht bei jedem neuen Baugebiet „zittern“, ob der Rat wieder eine Anpassung der Kriterien vornimmt und das eigene Profil noch den aktuellen Vorrausetzungen entspricht. Eine weitere Anpassung zum jetzigen Zeitpunkt stimmen wir nicht zu.
Die Vergabe eines Straßenamens am ehemaligen Umspannwerk war ein weiterer Diskussionspunkt im Rahmen der Fraktionssitzung der UWG. Der Vorschlag der Verwaltung die Straße zukünftig „Aawiese“ zu nennen, fand Zustimmung. Grundsätzlich könnten die UWG sich aber auch den Vorschlägen aus dem HFA „An den Aawiesen“ oder „An der Aawiese“ anschließen.
Der Bericht des Kämmers Tobias Schmitz im HFA sowie die Vorlage zum Finanzzwischenbericht wurde in der Fraktion interessiert diskutiert. Selbstverständlich ist es erfreulich, dass laut der Prognose die Haushaltsziele für das Jahr 2022 eingehalten werden können. Inwiefern die Prognosen der Verwaltung für 2023 eintreten, bleibt dabei abzuwarten. Sicher werden die langfristigen Folgen der Coronapandemie sowie die Auswirkungen des Ukrainekriegs und der Energie bzw. Rohstoffkrise auch nicht spurlos an Wettringen vorbei gehen. Auch die Prognose der Schlüsselzuweisungen vom Land muss negativ bewertet werden. Durch den Berechnungsmodus dieser Zuweisungen erhält Wettringen in den nächsten Jahren deutlich weniger Geld aus diesen Töpfen. Faktisch erfolgt hier eine Bestrafung für das gute Wirtschaften der Gemeinde. Es bleibt aber festzuhalten, dass es Städte und Kommunen in NRW und Deutschland gibt, die mit weitaus schlechten Voraussetzungen in die Zukunft blicken müssen. Durch das umsichtige Wirtschaften von Rat und Verwaltung in den letzten Jahren, hat Wettringen eine gute Grundlage, um durch die Krise zu kommen.